Frequently asked questions / Häufig gestellte Fragen Wann brauche ich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung? Eine Haftpflichtversicherung tritt grundsätzlich bei Schäden gegenüber Dritten in Kraft. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft für Sie klärt, ob Schadensansprüche gegen Sie bestehen und wer im Schadensfall die Kosten übernimmt. Falls keine Ansprüche gegen Sie bestehen, wendet die Versicherungsgesellschaft diese für Sie ab.
Da hier hohe Kosten für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf Sie zukommen können, ist die Haftpflichtversicherung für jeden Pferde- oder Hundebesitzer äußerst wichtig. Was ist unter Fremdreiterrisiko zu verstehen? Der sogenannte Fremdreiter ist der Reiter, dem das Pferd aus Gefälligkeit überlassen wird. Er ist bei unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung mit abgesichert. Eine Reitbeteiligung, die sich monatlich an Stall- und/oder Futterkosten beteiligt, ist nicht über das Fremdreiterrisiko abgesichert.
Ist bei einem Aufzuchtpferd das Führen bei dem Aufzuchtstarif mitversichert? Ja, solange das Pferd nicht geritten wird, kann es bis zum 3. Lebensjahr als Aufzuchtpferd versichert werden. Doch sobald das Pferd eingeritten wird, muss dieses als Reit- und Sportpferd versichert werden. Die Umschreibung erfolgt nach Absprache mit Erreichen des 3. Lebensjahres. Ein Fohlen ist über die Mutterstute bis zum 01.11. des Geburtsjahres mitversichert, sofern es nicht vorher abgesetzt wurde. Gibt es Unterschiede zwischen einem Pony und einem Pferd bzw. Turnier- oder Freizeitpferd? Nein, wir unterscheiden nur in der Hinsicht, ob ein Pferd / Pony geritten wird oder nicht. Falls Sie Ihr Pferd als Reitpferd nutzen, spielt es keine Rolle, ob Sie Freizeit- oder Turnierreiter sind. Jede Haftpflichtversicherung für Reit- und Sportpferde beinhaltet immer ein Turnier- und Fremdreiterrisiko. Wie verhalte ich mich im Schadenfall? Sollte der schlimmste Fall eingetreten sein und Ihr Tier hat einen Schaden verursacht, teilen Sie uns diesen bitte telefonisch, per Fax oder per mail kurzfristig mit. Für alle Versicherungsformen haben wir zudem ein Schadensformular zum Download bereitgestellt. Sind Schäden an Berittpferden bei der Reitlehrer-Haftpflichtversicherung mitversichert? Nein, Schäden an Berittpferden sind nicht mitversichert. Versichert gilt nur der Beritt von Pferden, d. h. das Zureiten und die Ausbildung. |