Geburts- und Fohlen-Versicherung Die Geburts- und Fohlenversicherung ist die ideale Versicherung für einen Züchter, um sein Fohlen in der Zeit des höchsten Risikos abzusichern. Sie beginnt 30 Tage vor dem errechneteten Geburtstermin und endet mit dem vollendeten 5. Lebensmonat des Fohlens. Diese enthält das Risiko des Geburtsvorgangs und erlischt automatisch. Leistungen Die Geburts- und Fohlen-Versicherung leistet 80% bei Totgeburt (Verenden, Nottötung) der Leibesfrucht bis zum 7. Lebenstag und 100 % bei Tod (Verenden, Nottötung) und Diebstahl ab dem 7. Lebenstag bis zum vollendeten Lebensmonat. Eine Zwillingsfrucht bzw. ein Zwillingsfohlen ist nicht versichert. Der maximale Versicherungswert entspricht dem dreifachen der Decktaxe, jedoch maximal € 5.000,-. |
| Geburts- und Fohlenversicherung | 7,5% pro Trächtigkeit | | Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.01.2011. |
Die Untersuchung für eine Geburts- und Fohlenversicherung darf frühestens 7 Tage vor Versicherungsbeginn durchgeführt werden. > Laden Sie sich hier Ihren Antrag herunter |