Kastrations- und Operations-Versicherung Versichert ist Tod (Verenden, Nottötung) für direkte Risiken und Folgerisiken, die in direktem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen, bis 30 Tage nach der Kastration/Operation. Die Kastrations- bzw. Operationsversicherung ersetzt in diesem Fall 100% der versicherten Summe des Pferdes. Nicht versichert sind alltägliche Tod- und Nottötungsrisiken sowie das Resultat des Eingriffs. |
Kastrations- (nur Klinik-Eingriff) und Operationsversicherung | 2,00 % pro Kastration/Operation
| | Diese Prämientarife verstehen sich exklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.01.2011. |
Die Kastrationsversicherung ist nur für Hengste bis zum 8. Lebensjahr abschliessbar und nur bei einem Eingriff, der in einer Tierklinik vorgenommen wird.
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