| Basis-Versicherung (Tod und Nottötung) Kein Reiter möchte beim Kauf seines Pferdes an den Ernstfall denken. Wie aber geht es weiter, wenn Ihrem Pferd etwas zustößt und es nicht mehr zu reiten oder womöglich nicht mehr zu retten ist?
Leistungen Die Basisversicherung zahlt Ihnen die vereinbarte Versicherungsleistung zu 100% bei Tod, Nottötung oder Nottötung in Folge von Unfall, Krankheit, Brand, Diebstahl, Transport oder Transportmittelunfall im Deckungsgebiet sowie bei einer Kastration bis dem 01.01. eines Jahres, in dem der Hengst 4 Jahre alt wird. Bei allen Einzelpferdeversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr ist eine einmalige Zahlung für eine lebensrettende Kolikoperation bis zu € 2.500,- eingeschlossen! In jedem Fall bekommen Sie 100% der versicherten Summe ausgezahlt und können so doch zumindest den finanziellen Schaden begrenzen und Ihr Hobby aufrecht erhalten. Der Wert Ihres Pferdes orientiert sich bei einer Neuversicherung in der Regel an dem Kaufpreis. Dieser sollte jedoch in Relation zum Alter, zur Ausbildung, zur Rasse des Pferdes usw stehen. Steigt der Wert Ihres Pferdes nachweisbar durch eine professionelle Ausbildung oder sportliche Erfolge, sollte die Summe selbstverständlich in regelmäßigen Abständen angehoben werden. Erreicht ihr Pferd das 15. Lebensjahr, wird der Wert des Pferdes automatisch herabgesetzt. Eine Tierlebensversicherung ist gar nicht so teuer, wie Sie vermutlich denken. Prämien Prämientarif für Pferdeversicherungen (für Pferde bis zu 14 Jahren) | Basisversicherung - Tod und Nottötung für alle Pferde | Prämie in % des Versicherungswertes
| Pferde bis € 5.000,- € 5.001,- bis € 12.500,- € 12.501,- bis € 50.000,- € 50.001,- bis € 100.000,- € 100.001,- und mehr | 2,75 %
3,00 % 3,25 % 3,50 % auf Anfrage
| Deckhengste - gekört/anerkannt und angemeldet
| Hengste bis € 50.000,- € 50.001,- und mehr | 2,90 % auf Anfrage
| Zuchtstuten - kein Sport-,/Reit-,/Fahreinsatz
| Stuten bis € 25.000,- € 25.001,- und mehr | 2,75 %
auf Anfrage
| | Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.01.2011. |
Untersuchung Für den Abschluss einer Basis-Versicherung mit einem Wert von bis zu € 5.000,- reicht in der Regel die Einreichung einer Gesundheitserklärung, die nur vom Pferdebesitzer auszufüllen ist. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Fohlen. Für Pferde mit einem Versicherungswert von € 5.000,- bis € 20.000,- setzen wir die Einreichung eines Gesundheitsberichtes voraus. Dieser ist vom Tierarzt auszufüllen. Bei Pferdelebensversicherungen mit einem Versicherungswert über € 20.000,- wird eine klinische Untersuchung (Untersuchungsbericht) durch einen Tierarzt, die nicht älter als 6 Wochen ist, für das zu versichernde Pferd benötigt. > Laden Sie sich hier Ihren Antrag herunter |
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