| Unbrauchbarkeits-Versicherungen Bei all unseren Unbrauchbarkeitsversicherungen besteht ein Versicherungsschutz gegen die sogenannte "dauernde Unbrauchbarkeit" zum Reiten, Fahren oder einem anderen versicherten Gebrauchszweck. Sie sind z. B. stolzer Besitzer eines Springpferdes, das bis in die hohen Springprüfungen erfolgreich vorgestellt wird. Leider stellt der Tierarzt fest, dass Ihr Pferd nicht mehr geritten werden kann/darf. Was nun? Leistungen In diesem Fall zahlt Ihnen Ihre Unbrauchbarkeits-Versicherung 90% des versicherten Wertes aus. Bei allen Unbrauchbarkeits-Versicherungen ist die Basisversicherung mit eingeschlossen (Tod und Nottötung, Auszahlung 100%)! Hinzu kommt, dass bei allen Einzelpferdeversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr eine einmalige Zahlung für eine Kolikoperation bis zu € 2.500,- eingeschlossen ist. Unsere Unbrauchbarkeits-Versicherungen unterscheiden sich wie folgt: A) ALL-IN-Unbrauchbarkeits-Versicherung Bei dieser Versicherungsart ist die Unbrauchbarkeit bedingt durch Unfall oder Krankheit (inkl. chronischer Lahmheiten) eingeschlossen. B) BESCHRÄNKTE-dauernde-Unbrauchbarkeitsversicherung Bei dieser Versicherungsart ist die Unbrauchbarkeit bedingt durch Unfall oder Ataxie, Erkrankung des Atmungsapparates sowie die dauernde Zuchtuntauglichkeit bei Stuten eingeschlossen. Ausgeschlossen ist die dauernde Unbrauchbarkeit durch eine chronische Lahmheit. C) UNFALL-Unbrauchbarkeitsversicherung Bei dieser Versicherungsart ist die Unbrauchbarkeit bedingt durch einen Unfall versichert. Ausgeschlossen ist die dauernde Unbrauchbarkeit durch eine chronische Lahmheit. Prämientarif für Pferdeversicherungen Prämientarif für Pferdeversicherungen (für Pferde bis zu 14 Jahren) | | A) ALL-IN Unbrauchbarkeitsversicherung | Pferde bis € 4.500,- € 4.501,- bis € 10.000,- € 10.001,- bis € 15.000,- € 15.001,- bis € 25.000,- € 25.001,- bis € 50.000,- | 7,00 % 8,00 % 9,00 % 9,50 % 10,00 %
| versichert ist Tod bzw. Nottötung sowie eine dauernde Unbrauchbarkeit durch Unfall oder Krankheit
| | B) BESCHRÄNKTE Unbrauchbarkeitsversicherung | | Pferde bis € 25.000,- | 5,00 % | versichert ist der Tod bzw. Nottötung sowie eine dauernde Unbrauchbarkeit durch Unfall, Ataxie, Erkrankung des Atmungsapparates und Zuchtuntauglichkeit bei Stuten
| | € 25.001,- bis 50.000,- | 5,50 %
| | € 50.001,- und mehr | auf Anfrage
| | C) UNFALL Unbrauchbarkeitsversicherung | | Pferde bis € 25.000,- | 4,00 % | versichert ist der Tod bzw. Nottötung sowie eine dauernde Unbrauchbarkeit durch einen Unfall
| € 25.001,- bis 50.000,-
| 4,50 %
| | € 50.001,- und mehr | auf Anfrage
| Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.01.2011.
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Untersuchung Für den Abschluss einer der Unbrauchbarkeitsversicherungen wird eine klinische Untersuchung (Untersuchungsbericht) durch einen Tierarzt, die nicht älter als 6 Wochen ist, für das zu versichernde Pferd benötigt. Ausschluss: Die dauernde Unbrauchbarkeitsversicherung ist nicht abschließbar für Rennpferde und für Pferde, die am Vielseitigkeits-Militarysport teilnehmen oder dafür trainiert werden. Bei der beschränkten, dauernden Unbrauchbarkeits-Versicherung sowie bei der Unfall Unbrauchbarkeits-Versicherung ist eine dauernde Unbrauchbarkeit durch chronische Lahmheiten, Sehnenverletzungen, Lahmheiten durch Verstauchungen, Verdrehungen, Verrenkungen und Ähnlichem ausgeschlossen. > Laden Sie sich hier Ihren Antrag und die dazu passenden Untersuchungsberichte herunter |
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