Zuchtuntauglichkeits-Versicherung für Hengste (ZUSATZVERSICHERUNG) Ihr wertvoller Deckhengst hat sich verletzt oder im schlimmsten Fall hat der Tierarzt eine bleibende Sterilität diagnostiziert? Egal, ob ihr wertvoller Zuchthengst noch geritten werden kann oder nicht – den vereinbarten Versicherungswert ersetzen wir Ihnen. Leistungen Die Zuchtuntauglichkeits-Versicherung ist eine Zusatzversicherung zur Basisdeckung. Diese Versicherung enthält die Basisversicherung (Tod und Nottötung, Leistung 100%) und die dauernde Zuchtuntauglichkeitsversicherung. Unter bleibender Zuchtuntauglichkeit oder Impotenz wird ebenfalls das Unvermögen zum Decken oder zum Befruchten von Stuten infolge von Krankheit oder Unfall verstanden. Sie gilt nur für gekörte und anerkannte Deckhengste, die in einem europäischen Zuchtverband registriert und zur Zucht angemeldet sind. 100% Leistung bei Tod (Verenden, Nottötung) und Diebstahl 100% Leistung bei dauernder Zuchtuntauglichkeit. Bei allen Einzelpferdeversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr ist eine einmalige Zahlung für eine lebensrettende Kolikoperation bis zu € 2.500,- eingeschlossen! Prämientarif für Pferdeversicherungen (für Hengste bis zu 14 Jahren) | | Zuchtuntauglichkeitsversicherung für Deckhengste (Zusatzversicherung) Tod, Nottötung und dauernde Zuchtuntauglichkeit | Hengste bis € 50.000,- € 50.001,- und mehr
| + 1,00 % auf Anfrage | | Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.01.2011. |
Untersuchung
Für den Abschluss dieser Zusatzversicherung ist die zusätzliche Einreichung eines Samen-Untersuchungsberichtes notwendig. Dieses Attest darf nicht älter als 6 Wochen sein. > Laden Sie sich hier Ihren Antrag herunter |